DIE WICHTIGSTEN REDEWENDUNGEN FÜR WIENER BEAMTE
IM UMGANG MIT „SCHWIERIGEN“ BÜRGERN

  1. „Des hamma imma scho so g’mocht.“
    Diese Redewendung soll dem ratsuchenden Bürger die Erläuterung einer Fülle von Gesetzesvorschriften ersparen, die das Handeln des Beamten begründen würden.
  2. „Des hamma no nie so g’mocht.“
    Mit dieser Formulierung wird dem Bürger klar gemacht, dass es für sein Anliegen noch keinen Präzedenzfall gibt.
  3. „Wos glau’m se, wea se san?“
    Aufforderung an den Bürger, sich des in der Verfassung verankerten Gleichheitsgrundsatzes zu erinnern.
  4. „Do kennt jo a jeda kumma.“
    Hinweis an den Bürger, dass eine besondere Behandlung seines Anliegens unerwünschte Vorbildwirkung nach sich ziehen könnte.
  5. „Se san net da anzige, bei dem des so g’mocht wird.“
    Dient dazu, den Bürger im Falle einer negativen Erledigung seines Anliegens zu vertrösten.
  6. „Waun ma des an erlaub’n, woin’s olle hobn.“
    Erläuterung, warum Ausnahmen infolge deren Widerspruchs mit dem Gleichheitsgrundsatz grundsätzlich nicht möglich sind.
  7. „Fia des homma ka Göd.“
    Da so ein Anliegen aus sachlichen Gründen nicht abgewiesen werden kann, bietet diese Redewendung einen allgemein verständlichen Ausweg.
  8. „Dafia bin i net zuaständig.“
    Die Kurzform für: Gemäss der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien vom …
  9. „Waun i des ollas wissat, warat i net do.“
    Aufforderung an den Bürger, das Niveau seines Anliegens an den, auf Grund der Besoldung des Beamten, zu erwartenden mentalen Möglichkeiten des Staatsdieners zu orientieren.
  10. „Do muaß i zerscht mit’n Schef redn.“
    Verweis auf den strikt einzuhaltenden Dienstweg und die vorgegebene interne Hierarchie.